Die Europäische Zentralbank (EZB), ihre Aufgaben und ihre geldpolitischen Instrumente zur Erfüllung der Aufgaben.


1. Die EZB, die autonome, überstaatliche europäische Notenbank

Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, also in Deutschland. Sie ist aber keine deutsche Angelegenheit. Die EZB ist eine europäische Einrichtung. Sie ist unabhängig, d.h. keine Regierung und kein Parlament in den europäischen Staaten kann der EZB irgendwelche Anweisungen geben. Auch die europäische Kommission, der Ministerrat und das Europaparlament haben keine Weisungsbefugnis gegenüber der EZB. Die nationalen Notenbanken der europäischen Staaten, in denen der Euro ab 1.Jan.2002 die jetzt noch gültigen Landeswährungen ersetzen wird, sind seit dem 1.Jan.1999 nicht mehr selbstständig sondern der EZB als Filialen unterstellt.

In folgenden 12 Staaten wird der Euro ab 1.Jan.2002 die jetzt noch gültigen Landeswährungen ersetzen:
Deutschland, Österreich, Italien, Belgien, Niederlande (=Holland), Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal, Irland, Finnland und Griechenland. Griechenland sollte ursprünglich erst später dazukommen, erfüllte die Aufnahmebedingungen (Geldwertstabilität und geringe Staatsverschuldung) in den letzten Jahren aber besser als Deutschland. Griechenland gehört deshalb seit dem 1.Jan.2001 ebenfalls zur EURO-Zone.

2. Die Aufgaben der EZB

Die EZB ist dafür verantwortlich, dass der Euro eine stabile (d.h. eine dauerhaft wertvolle) Währung wird und auch bleibt. Die EZB muss dafür sorgen, dass in den genannten Staaten immer genügend Euro-Geld im Umlauf sein wird, damit die Wirtschaft reibungslos funktionieren kann. Es darf aber nie zuviel Euro-Geld im Umlauf sein, weil sonst die Gefahr besteht, dass die Preise übermäßig steigen (=Inflation) und der Euro dadurch an Wert verliert.

Des weiteren wickelt die EZB den Zahlungsverkehr zwischen den Geschäftsbanken im Euro-Raum ab, steuert die Wechselkurs-Geschäfte mit Fremdwährungsländern und hält dazu genügend Fremdwährungsreserven. Die EZB arbeitet dabei über ihre Filialen in den verschiedenen Mitgliedsländern eng mit den Geschäftsbanken zusammen. Die in Deutschland zuständige EZB-Filiale ist die Deutsche Bundesbank.

Die EZB darf keine normalen Bankgeschäfte mit Privatkunden oder Wirtschaftsunternehmen betreiben. Das bleibt auch weiterhin die Aufgabe der Geschäftsbanken (z.B. Commerzbank, Credit Lyonnaise, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Banca di Milano, Raiffeisenbank, Stadtsparkasse Fürth, ...).

3. Die geldpolitischen Instrumente der EZB

Sie werden in drei Hauptgruppen unterteilt:
die "Offenmarktgeschäfte", die "ständigen Fazilitäten" und die "Mindestreservepolitik".

3.1 Offenmarktgeschäfte
Zu den Offenmarktgeschäften gehören:

3.1.1 Hauptrefinanzierungsinstrumente
Hierbei gibt die EZB den Geschäftsbanken mehr oder weniger Kredite mit einer Laufzeit von zwei Wochen gegen Hinterlegung von Sicherheiten (z.B. Wertpapiere) . Es wird damit (wie früher beim Wertpapierpensionsgeschäft) der Löwenanteil des Geldvolumens im Umlauf gesteuert.

3.1.2 längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
Die EZB gibt den Geschäftsbanken wie bei 3.1.1 Kredite, jedoch mit einer Laufzeit von drei Monaten. Mengenmäßig ist dieses Instrument nicht so bedeutend.

Mit beiden Formen der Offenmarktgeschäfte steuert die EZB aktiv den Refinanzierungsspielraum der Geschäftsbanken, indem sie die entsprechenden Zinssätze hinauf- oder herabsetzt und das Volumen kontingentiert (d.h.die Mengen einschränkt).

3.2 Ständige Fazilitäten:
Bei den "ständigen Fazilitäten" wird das Verhalten der Geschäftsbanken lediglich über einen Soll-Zinssatz (bei den Spitzenrefinanzierungsfazilitäten) und über einen Haben-Zinssatz (bei den Einlagefazilitäten) gesteuert, eine Kontingentierung (d.h. Mengenbegrenzung) wie bei den Offenmarktgeschäften gibt es hier nicht.

3.2.1 Spitzenrefinanzierungsfazilitäten
Dabei erhalten die Geschäftsbanken jeweils mit der Laufzeit von einem Geschäftstag zu einem vorgegebenen Zinssatz Liquidität in gewünschter Höhe. (Bei der deutschen Bundesbank spricht man in diesem Zusammenhang auch von Übernachtkrediten.) Auch hier müssen Sicherheiten wie Wertpapiere, Wechsel oder Lagerscheine hinterlegt werden.

3.2.2 Einlagefazilitäten
Hierbei bietet die EZB den Geschäftsbanken die Möglichkeit, überschüssige Liquidität ganz kurzfristig ("über Nacht") zinsbringend anzulegen. Für die Banken in Deutschland ist das neu.

3.3 Mindestreservepolitik:
Die Pflicht der Geschäftsbanken, bei der Zentralbank einen bestimmten Prozentsatz der Kundeneinlagen zu hinterlegen, ist für die Geschäftsbanken in Deutschland nicht neu. Die Mindestreservepflicht für Geschäftsbanken gilt seit dem 1.Jan.1999 aber jetzt in allen Euro-Staaten. Um mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Banken außerhalb des Euro-Raumes zu mildern, wird diese Zwangsrücklage der Geschäftsbanken im Gegensatz zu früher jetzt von der EZB verzinst. Der Zinssatz orientiert sich dabei an dem der Hauptrefinanzierungsinstrumente. Dadurch dass die EZB den Mindestreservesatz je nach Inflationsgefahr hinauf- oder herabsetzt, beeinflusst sie die Möglichkeit der Banken, Kredite zu gewähren und damit zusätzliches Geld in den Umlauf zu bringen.

(Die frühere Diskont- und Lombardpolitik gibt es seit dem 1. Jan.1999 nicht mehr.)

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Impressum:
http://www.morche-fuerth.de/ezb90605/ezb90605.htm
Letzte Überarbeitung dieser Seite: 16.Dez.2001
Abdruck bitte stets mit Angabe des Impressums.

Der obenstehende Text entstand unter Verwendung folgender Quellen:
SCHUL/BANK 3/99, Informationsdienst für Schule und Lehrer vom Bundesverband deutscher Banken
sowie verschiedene Zeitungsartikel

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Wenn Sie an Details zur Umstellung auf das neue Zahlungsmittel interessiert sind, helfen Ihnen vielleicht folgende Internet-Adresse: www.bundesfinanzministerium.de/Der_Euro-.533.htm
www.euro.ecb.int/de.html
www.bundesbank.de